Neueinführung E-Rezept
Seit 2024 werden verschreibungspflichtige Medikamente auf einem sogenannten E-Rezept verordnet. Das bedeutet der Patient bekommt in der Praxis keinen Rezeptausdruck mehr ausgehändigt, die Information über das Medikament wird elektronisch übermittelt. Sie gehen einfach mit Ihrer Versicherungskarte in eine Apotheke Ihrer Wahl. Die Apotheke ruft das E-Rezept ab und händigt Ihnen das Medikament aus. Der Weg in die Praxis entfällt damit. Nur einmal pro Quartal muss trotzdem die Versicherungskarte bei uns eingelesen werden.